Sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Besucher*innen,
die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Schutzverordnung – CoronaSchVO - ab dem 04.06.2022) ordnet an, dass wir uns der fortgeltenden Verantwortung zum Schutz unserer Bewohner und Bewohnerinnen bewusst bleiben und weiterhin besondere Schutzmaßnahmen ergreifen, um unsere Bewohner und Bewohnerinnen in besonderer Weise vor den Gefahren einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu schützen.
Den Herausforderungen eines sich ständig wandelnden Infektionsgeschehens ist dabei Rechnung zu tragen.
Für unsere Besucher*innen gilt:
die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Schutzverordnung – CoronaSchVO - ab dem 04.06.2022) ordnet an, dass wir uns der fortgeltenden Verantwortung zum Schutz unserer Bewohner und Bewohnerinnen bewusst bleiben und weiterhin besondere Schutzmaßnahmen ergreifen, um unsere Bewohner und Bewohnerinnen in besonderer Weise vor den Gefahren einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu schützen.
Den Herausforderungen eines sich ständig wandelnden Infektionsgeschehens ist dabei Rechnung zu tragen.
Für unsere Besucher*innen gilt: